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Transparenzpflichten

Transparenz ist ein Grundpfeiler des EU AI Acts. Unabhängig von der Risikostufe gelten bestimmte Informations- und Kennzeichnungspflichten — besonders relevant für Unternehmen, die AI-generierte Inhalte erstellen oder Chatbots einsetzen.

Allgemeine Transparenzpflichten (Art. 50)

Chatbots und Konversations-AI

Wenn Nutzer mit einem AI-System interagieren, müssen sie informiert werden:

  • ✅ Klarer Hinweis: „Sie kommunizieren mit einer KI"
  • ✅ Vor oder zu Beginn der Interaktion
  • ✅ In verständlicher Sprache
  • ❌ Nicht versteckt in AGB oder Footer

Ausnahme: Wenn es aus dem Kontext offensichtlich ist (z. B. AI-Sprachassistent mit dem Namen „AI Assistant").

AI-generierte Inhalte

Texte, Bilder, Audio und Video, die von AI generiert wurden, müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden:

  • Texte: Metadaten oder Wasserzeichen, die AI-Herkunft kennzeichnen
  • Bilder: C2PA-Standard oder vergleichbare technische Markierung
  • Audio: Hörbare oder maschinenlesbare Kennzeichnung
  • Video/Deepfakes: Deutliche Kennzeichnung als AI-generiert

Emotionserkennungssysteme

Wo erlaubt (nicht am Arbeitsplatz/in Bildungseinrichtungen):

  • Nutzer müssen vorab informiert werden
  • Zweck der Erkennung muss angegeben werden
  • Datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich

GPAI-Regeln (General Purpose AI)

Seit August 2025 gelten spezielle Regeln für Foundation Models und General Purpose AI:

Pflichten für alle GPAI-Anbieter

  • Technische Dokumentation erstellen und aktuell halten
  • Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen
  • EU-Urheberrechtsrichtlinie einhalten (Opt-out-Mechanismus)
  • Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen

Zusätzliche Pflichten für GPAI mit systemischem Risiko

GPAI-Modelle mit systemischem Risiko (Training über 10^25 FLOP oder vergleichbar):

  • Modell-Evaluierung: Standardisierte Tests und Red-Teaming
  • Risikobewertung und -minderung: Dokumentierte Maßnahmen gegen systemische Risiken
  • Incident-Reporting: Schwerwiegende Vorfälle an die EU AI-Behörde melden
  • Cybersicherheit: Angemessenes Schutzniveau für Modell und Infrastruktur

Informationspflichten für Betreiber

Als Betreiber (Deployer) eines AI-Systems müssen Sie:

  • Mitarbeiter informieren: Wenn AI am Arbeitsplatz eingesetzt wird
  • Betroffene informieren: Wenn AI-Entscheidungen Personen betreffen
  • Betriebsrat einbinden: In Deutschland gemäß BetrVG bei AI-Einführung
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Aktualisieren, wenn AI personenbezogene Daten verarbeitet

Umsetzung in der Praxis

MaßnahmeAufwandPriorität
AI-Kennzeichnung auf Website/AppGeringSofort
Chatbot-Hinweis implementierenGeringSofort
GPAI-Dokumentation prüfenMittelHoch
Content-Wasserzeichen einführenMittelBis 08/2026
Mitarbeiter-InformationGeringSofort

Praxis-Tipp: Implementieren Sie den Chatbot-Hinweis heute noch. Es ist die einfachste Compliance-Maßnahme und zeigt Ihren Kunden, dass Sie Transparenz ernst nehmen.